RADICE, AVES Collective GmbH - AGB Retail
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung AVES Collective GmbH mit Sitz in der Nymphenburgerstraße 86, 80636 München.
1. GELTUNGSBEREICH
Verkäufe und Lieferungen der AVES Collective GmbH Produkte (Produkte) durch AVES Collective GmbH (AVES, wir, uns) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), die der Besteller durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung bedingungslos anerkennt. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Vorgaben des Bestellers in Bezug auf den Versand, die Lieferung und Verpackung, sowie Compliance Anforderungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen eines Vertrages, dieser AVB und/oder eines hierin erwähnten Dokuments sind für uns nicht bindend, sofern diese nicht schriftlich durch einen Vertretungsberechtigten angenommen wurden. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Diese AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. BESTELLUNGEN, VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Bestellungen müssen auf der Basis unseres Standard-Bestellscheins oder - bei Bestellungen, die in unseren Showrooms abgegeben werden - unseres Bestellsystems oder der Nachbestellungs-Formulare (re-order form) oder jedes anderen von uns eingeführten Bestellsystems erfolgen. Die Bestellungen müssen die folgenden Informationen enthalten: Typ der Produkte, Artikelnummern, Menge der einzelnen bestellten Produkte, die jeweilige Listen-Preise sowie Angaben zu dem Zeitraum, während dessen die Lieferung erfolgen kann.
2.2 Der Besteller ist berechtigt, Vor-Order Bestellungen (pre-order) lediglich innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Eingang der Vor-Order Bestellung bei AVES Collective GmbHzu ändern oder zu stornieren. Alle anderen Bestellungen, einschließlich Nachbestellungen (re-orders), können nach Abgabe weder geändert noch storniert werden. In jedem Fall, können Bestellungen welche von uns angenommen wurden, nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung geändert oder storniert werden.
2.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande, der sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und den AVB richtet. Die Bestätigung des Erhalts der Bestellung stellt keine Auftragsbestätigung dar.
2.4 Rücksendung von Produkten ist nur in den in Ziffer 4 aufgeführten Fällen zulässig, ansonsten sind Rücksendungen ausgeschlossen. Zulässige Rücksendungen erfolgen in jedem Fall auf Ihr Risiko und Ihre Kosten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
2.5 Wir können nach unserem billigen Ermessen aus berechtigten Gründen Bestellungen ganz oder teilweise ablehnen. Berechtigte Gründe liegen unter anderem vor, wenn (i) der Besteller nicht oder nicht mehr Teil unseres Netzwerks zugelassener Einzelhändler ist; (ii) die Bestellung ungewöhnlich ist und/oder unter normalen Bedingungen nicht von uns ausgeführt werden kann; (iii) die Bestellung nicht in gutem Glauben abgegeben wird; oder (iv) Umstände vorliegen, die eine mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit nahe legen. Sollten die bestellten Mengen oder Produkte nicht vorhanden sein, werden wir die vorhandenen Mengen und Produkte nach billigem Ermessen oder, soweit ein Zuteilungssystem in Kraft ist, nach dem Zuteilungssystem an die bestellenden Kunden verteilen.
2.6 Unser Außendienst kann keine Verträge abschließen und keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der Produkte oder sonstiger Konditionen machen. Mündliche Abreden, Zusagen, Verpflichtungen oder Anweisungen, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen und/oder erhalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. VERSAND, LIEFERFRISTEN UND TERMINE, GEFAHRÜBERGANG
3.1 Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, werden die Produkte an den Verkaufsort des Bestellers geliefert.
3.2 Die auf unserem Standard- Bestellschein, Bestellsystem, Nachbestellungs-Formular, unserer Auftragsbestätigung oder anderweitig genannten Liefertermine und -fristen sind annähernd und unverbindlich. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie dem Besteller von uns schriftlich bestätigt worden sind. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung; bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung befreit. Im Falle der Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins ist der Besteller nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist, von üblicherweise drei (3) Wochen, erfolglos verstrichen ist. Verspätete Lieferungen, Teillieferungen oder Lieferzuteilungen aufgrund einer oder mehrerer der in Ziffer 11 genannten Ursachen oder Ereignissen ausserhalb unseres Einflussbereichs geben dem Besteller in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz.
3.3 Wir sind berechtigt, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen und diese separat in Rechnung zu stellen.
3.4 Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Produkte geht beim Versendungskauf (§ 447 BGB) mit der Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen, ansonsten bei Übergabe der Produkte an den Besteller, auf den Besteller über. Des Weiteren ist der Transportunternehmer kein Vertreter von AVES Collective GmbH.
3.5 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 Bei Lieferung muss der Besteller gegenüber dem Transportunternehmen jegliche Beschädigungen und Fehlmengen auf dem von dem Transportunternehmen vorgelegten Lieferschein oder einem vergleichbaren Transportdokument vermerken und AVES Collective GmbH innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Lieferung entsprechend schriftlich informieren.
3.7 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, wird Verpackungsmaterial nicht von uns zurückgenommen.
4. RECHTE DES BESTELLERS BEI MÄNGELN, UNTERSUCHUNGSPFLICHT
4.1 Rechte des Bestellers wegen Mängeln setzen voraus, dass der Besteller die Produkte bei Lieferung unverzüglich geprüft hat und uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Arbeitstagen nach Übergabe, schriftlich mitgeteilt hat. Verdeckte Mängel müssen uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei nicht rechtzeitiger Rüge sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
4.2 Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Produktes zu. Dafür wird uns der Besteller die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen oder uns das beanstandete Produkt auf unsere Kosten zurücksenden.
4.3 Unbeschadet seiner etwaigen Rechte wegen Mängeln der Produkte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ist der Besteller verpflichtet, auch mit unerheblichen Mängeln behaftete Produkte abzunehmen.
4.4 Mängel werden von uns nach unserer Wahl durch für den Besteller kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung eines mangelfreien Produktes (gemeinsam Nacherfüllung ) beseitigt. Alternativ können die Parteien auch eine Gutschrift für die mangelhaften Produkte vereinbaren. Eine solche Gutschrift muss binnen eines (1) Jahres nach Ausstellung eingelöst werden. Innerhalb dieser Frist nicht eingelöste Gutschriften verfallen. Der Besteller wird uns die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der hierfür notwendigen Kosten zu verlangen. Von uns ersetzte Produkte oder Teile sind uns auf Verlangen zurückzugewähren.
4.5 Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, sie dem Besteller unzumutbar ist oder wir sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert haben, kann der Besteller nach seiner Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Verkaufspreis mindern und/oder Schadensersatz gemäß Ziffer 10 oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen. Der Besteller ist nur berechtigt mangelhafte Produkte oder Teile davon (wie z.B. Produktetiketten) auf unsere schriftliche Anweisung hin und unter Beachtung unserer entsprechenden Vorschriften an uns zurückzusenden. Es werden nur unter Anwendung dieses Verfahrens zurückgeschickte Produkte angenommen.
4.6 Rechte des Bestellers wegen Mängeln entfallen bei natürlicher Abnutzung oder wenn Mängel aus vom Besteller zu vertretenden Gründen eintreten, z.B. aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung der Pflegeanleitung oder fehlerhafter Behandlung (z.B. übermäßige Beanspruchung) durch den Besteller, sofern die Mängel nicht von uns zu vertreten sind.
4.7 Die Verjährungsfrist für die Rechte des Bestellers wegen Mängeln beträgt zwölf (12) Monate seit der Ablieferung der Produkte beim Besteller. Die Verjährungsbestimmungen des § 479 BGB bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus anderen Gründen als Mängel der Produkte sowie hinsichtlich der Rechte des Bestellers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
5. PREISE
5.1 Die Produkte werden zu dem vereinbarten und in der Auftragsbestätigung genannten Preis verkauft. Wir sind nicht verpflichtet, späteren Bestellungen zu dem Preis nachzukommen, der auf einer vorherigen Auftragsbestätigung angegeben ist. Soweit die Parteien keine Vereinbarung über den Preis getroffen haben, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung in der Preisliste aufgeführten Preise.
5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, beinhaltet der Preis keine Transportkosten zu den Geschäftsräumen des Bestellers, Verpackung und Versicherung. Alle Abgaben, Zölle, Umsatzsteuer und sonstigen Steuern (einschließlich aller Kosten für besondere Bearbeitungswünsche wie z.B. Sonderverpackungen und Eilzustellungen) sind nicht in unseren Preisen eingeschlossen und sind vom Besteller zu tragen.
5.3 Wir sind jederzeit vor Abschluss des entsprechenden Vertrages berechtigt, die Preise zu ändern. Treten nach Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbare Kostensteigerungen im Hinblick auf die Produkte ein (beispielsweise aufgrund von Materialpreisänderungen, Kostensteigerungen der Rohstoffe, Arbeit und/oder Wechselkursfluktuationen, sowie Kostensteigerungen anderer in Bezug auf die Festsetzung der Verkaufspreise relevanter Elemente), so sind wir nach billigem Ermessen zu einer Erhöhung der Preise berechtigt. Wenn wir die Preise nach vorstehendem Satz um mehr als zehn Prozent (10%) erhöhen, kann der Besteller von dem betroffenen Vertrag innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen ab Mitteilung der Preiserhöhung zurücktreten, ohne dass dies eine Haftung für den Besteller oder für uns auslöst. Tritt der Besteller nicht innerhalb der Frist von zehn (10) Kalendertagen zurück, gilt dies als Zustimmung des Bestellers zu der Preiserhöhung.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird jede Rechnung von uns innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; bei erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Unabhängig der vom Besteller gewählten Zahlungsform, gelten Zahlungen erst dann als erfolgt, wenn sie unwiderruflich auf unserem Bankkonto eingegangen sind und wir über den Betrag verfügen können.
6.2 Wir gewähren dem Besteller kein Skonto, außer anders schriftlich vereinbart. Unrechtmäßige und unerlaubte Skonti oder Abzüge erhalten den Rechnungsstatus als unbezahlt und werden nachgefordert. Es besteht kein Anspruch auf den vorgenannten Skontoabzug, wenn wir auf Antrag des Bestellers einer Teillieferung der Produkte zustimmen.
6.3 Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, z.B. bei verspäteter Zahlung oder nicht korrektem oder nicht akzeptierten Scheck, Kreditbrief oder Wechsel, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, (i) die Erfüllung des Vertrages auszusetzen bis die Zahlung in voller Höhe erfolgt ist; und/oder (ii) vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten; und/oder (iii) Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent (8%) über dem Basiszinssatz (Europäische Zentralbank) gemäß § 247 BGB zu verlangen bis die Zahlung in voller Höhe erfolgt ist; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.
6.4 Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Kosten, Zinsen, Schadensersatzforderungen, andere Rechtsansprüche und sodann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet.
6.5 Ist der Besteller in Zahlungsverzug gehen alle hieraus resultierenden angemessenen Kosten zur Beitreibung der fälligen Forderung, z.B. Mahnkosten, Informations- und Nachforschungskosten, Anwalts- und Gerichtskosten, Verfahrenskosten sowie die Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros, zu Lasten des Bestellers.
6.6 Wird nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aller oder eines Teils der Produkte nur gegen Vorauszahlung (einschließlich aller zutreffenden Abgaben, Zölle, Umsatzsteuer, und anderen Steuern und Kosten) oder Sicherheitsleistung auszuführen; die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt uns unbenommen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten.
6.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn s eine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder uns treitig sind. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der zu zahlende Rechnungsbetrag ist auf folgendes Bankkonto bei der
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN : |
DE73 7025 0150 0027805 75 |
BIC : |
BYLADEM1KMS |
zu überweisen.
7. FACTORING
Falls wir die Dienstleistungen einer Factoring-Gesellschaft in Anspruch nehmen, ist der Besteller verpflichtet, uns auf Anfrage sämtliche finanziellen Referenzen und Dokumente zu übersenden, die für dieses Verfahren erforderlich sind. Sollte sich die Factoring-Gesellschaft weigern, den Besteller als Schuldner zu akzeptieren, sind wir berechtigt, eine angemessene Sicherheit vom Besteller zu verlangen.
8. BESCHAFFENHEIT
Die Produkte weisen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit auf; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Produkte. Sämtliche Angaben in unseren Katalogen, Preislisten, Standard-Bestellscheinen, unserem Bestellsystem und sonstigem Informationsmaterial dienen ausschließlich Informationszwecken und sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Produkte zu verstehen; derartige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Produkte im Hinblick auf ihre Form, ihr Material und/oder ihre Ausführung geringfügig abzuändern, sofern dadurch nicht die vereinbarte Beschaffenheit verändert wird.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der uns zustehenden Saldoforderung.
9.2 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ("Vorbehaltsprodukte") ist dem Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige unser Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber uns in Verzug ist; im Fall des Widerrufs sind wir berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
9.3 Kommt der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung, in Verzug und treten wir vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, die Vorbehaltsprodukte herauszuverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Besteller anderweitig zu verwerten. In diesem Falle wird der Besteller uns oder unseren Beauftragten sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.
9.4 Der Besteller wird uns jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche, die hiernach an uns abgetreten worden sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Besteller uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Besteller wird zugleich den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Besteller.
9.5 Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, uns den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an uns abzutreten. Der Besteller istverpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln.
9.6 Übersteigt derrealisierbare Wert der Sicherheiten unsere gesamten zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent (10%), so ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
9.7 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Besteller alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
10. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
10.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.2 wird unsere gesetzliche Haftung für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (i) wir haften der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii) wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
10.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
10.3 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
10.4 Unbeschadet der Regelung in Ziffer 10.2, haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Einkommen, oder jeglichen indirekten Verlust oder Folgeschaden gleich welcher Art, unabhängig von dem jeweiligen Entstehungsgrund sowie ungeachtet dessen, ob der entsprechende Verlust oder Schaden absehbar war oder von den Parteien in Betracht gezogen wurde, und ungeachtet dessen, ob er aufgrund unerlaubter Handlung (einschließlich von Fahrlässigkeit), Vertragsverletzung oder anderweitig entstand.
10.5 Soweit gesetzlich erlaubt, ist unsere Gesamthaftung, unabhängig vom Rechtsgrund, beschränkt auf den gesamten Verkaufspreis des Vertrages, mit dem das/die betroffene/n Produkt/e verkauft wurden.
11. HÖHERE GEWALT
Keine Partei haftet gegenüber der anderen (und es wird kein Eintritt einer Vertragsverletzung angenommen) bei unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs der Partei liegenden und von der Partei nicht zu vertretenden Ereignissen, allerdings mit der Maßgabe, dass Ereignisse höherer Gewalt, die uns von der rechtzeitigen Leistung entbinden, den Besteller nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung entbinden. Insbesondere entbinden uns alle Fälle von Betriebsstörungen wegen höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, oder ähnlicher Ereignisse oder Ursachen, die wir nicht zu vertreten haben und außerhalb unseres Einwirkungsbereichs sind, für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse von unserer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einer Herstellerfirma, einem Zulieferer oder Unterlieferanten liegen und unsere Selbstbelieferung verzögern. Geplante Liefertermine werden bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, das eine Einhaltung eines Liefertermins verhindert, um den Zeitraum nach hinten verschoben, um welchen die höhere Gewalt bzw. deren Auswirkungen auf unseren Betriebsablauf andauert. Dauert die Störung länger als zwei (2) Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzu treten.
12. BESCHRÄNKUNG
Im Rahmen unseres selektiven Vertriebssystems dürfen die Produkte nur an Endkunden oder an unsere anderen zugelassenen Vertragshändler weiterverkauft werden.
13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
13.1 Die Nichtausübung oder Nichtdurchsetzung jeglicher Rechte dieser AVB und/oder eines Vertrages durch uns ist nicht als Verzicht auf das entsprechende Recht auszulegen und darf auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt als Hindernis für die Durchsetzung desselben herangezogen werden.
13.2 Falls eine oder mehrere der Bestimmungen eines Vertrages und/oder dieser AVB unwirksam sein oder werden sollten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit welcher der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck wirtschaftlich gesehen am weitesten erreicht wird.
13.3 Wir sind berechtigt, die Verträge sowie sämtliche sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten (ganz oder teilweise) ohne die Zustimmung des Bestellers an ein mit der AVES Collective GmbH direkt oder indirekt verbundenes Unternehmen zu übertragen, soweit dadurch nicht die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages gefährdet wird.
13.4 Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Daten hinsichtlich der Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und AVES Collective GmbHvon AVES Collective GmbH gemäß den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
14. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
Sämtliche Verträge sowie diese AVB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Diese AVB and jede darunter abgeschlossenen Verträge entfalten nur Rechte und Pflichten für die Parteien und nicht für Dritte. Der Besteller verpflichtet sich nur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu handeln und Produkte zu bestellen und zu beziehen.